Was ist Psychotherapie?

  1. Psychotherapie bedeutet wörtlich "Behandlung der Seele", hier also die Behandlung von Problemen die "auf der Seele" liegen.
  2. Psychotherapie bietet Hilfe bei psychischen Störungen wie Depressionen, Ängsten, Zwängen, Süchten - also insgesamt Belastungs- und / oder Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.
  3. Psychotherapeutische Methoden werden begleitend zu medizinischen Maßnahmen auch bei körperlichen Erkrankungen eingesetzt (z.B. bei Asthma, chronifizierte Erkrankungen, Schmerz - also sog. "psychosomatische Krankheiten" wie auch bei den psychischen Folgen von somatischen Erkrankungen wie z.B. Angstzustände nach einem Herzinfarkt oder Depressionen bei Krebserkrankungen).
  4. Gemäß dem Psychotherapeutengesetz ist die Ausübung von Psychotherapie "jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten welche die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben."
  5. Folgerichtig ist Psychotherapie eine Heilbehandlung (in Abgrenzung zur Beratung: z.B. Erziehungs- oder Eheberatung); die Kosten für diese Heilbehandlung werden folgerichtig von den Krankenkassen übernommen.
  6. Wenn Sie unter seelischen Problemen leiden oder vermuten, dass diese eine Rolle bei einer körperlichen Erkrankung spielen und Sie dies allein nicht bewältigen können, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
  7. Zugang: Sie haben laut Krankenkassen-Vertrag das Recht, sich frei eine(n) Therapeuten/In wählen zu können.
  8. In den probatorischen Anfangssitzungen wird festgestellt, ob eine Psychotherapie sinnvoll und Erfolg versprechend zur Behandlung Ihres speziellen Problems ist. Ist dies der Fall, wird die Therapie bei der Krankenkasse beantragt, die dann jeweils eine festgelegte Anzahl von Sitzungen zur Verfügung stellt.
  9. Dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zurzeit die Kosten nur für Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie und analytische Therapie.
  10. In der Regel sind Therapeuten in mehreren Verfahren ausgebildet, sie verbinden dann methodenübergreifend Elemente, die zur Krankheitsbild angemessen erscheinen.
  11. Voraussetzung für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung ist, dass Sie Ihre Alltagsanforderungen mindestens partiell erfolgreich bewältigen können. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen.
  12. Grundlage einer erfolgreichen ambulanten psychotherapeutischen Behandlung ist die Bereitschaft, sich mit seinen Problemen aktiv auseinander zu setzten und an einer Veränderung aktiv mitzuarbeiten - Psychotherapie kann nicht allein durch den Therapeuten "getätigt" werden.
  13. Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.